Impressum
Goldhofer Aktiengesellschaft
Donaustraße 95
87700 Memmingen/Germany
Phone: +49 8331 15-0
Fax: +49 8331 15-239
E-Mail: info@goldhofer.com
Internet: www.goldhofer.com
Vorstand: Matthias Ruppel (Vorsitzender), Florian Werner
Aufsichtsratsvorsitzender: Hans-Joachim Boekstegers
Sitz und Registergericht: Memmingen
HRB 10871
St.-Nr.: 138/115/50 722
USt-IdNr.: DE 812882017
Verantwortlicher gemäß § 5 DDG:
Philipp Grosse
Marketingkommunikation
(Anschrift wie oben)
Technische Umsetzung der Website:
mpunkt GmbH - Digitale Experten
www.mpunkt.com
Goldhofer Airport Technology GmbH
Donaustrasse 95
87700 Memmingen/Germany
Phone +49 711 34000-0
Fax +49 711 34000-87
E-Mail: info@goldhofer.com
Internet: www.goldhofer.com
Geschäftsführer:
Matthias Ruppel
Sitz und Registergericht: Memmingen
HRB 19611
USt-IdNr.: DE 145353101
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Verkauf)
1. Geltung dieser Bedingungen
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Verkauf) (im Folgenden „AVB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Goldhofer Aktiengesellschaft oder der Goldhofer Airport Technology GmbH (im Folgenden „Verkäufer“) mit dem Käufer. Die AVB gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB ist. Alle Angebote des Verkäufers richten sich ausschließlich an Unternehmer (gewerbliche Nutzer) bzw. Händler. Der Verkäufer schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
1.2 Die AVB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers finden keine Anwendung, auch wenn der Verkäufer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.
1.3 Der Käufer kann die Produkte des Verkäufers (nachfolgend auch „Kaufgegenstände“ genannt) auf unterschiedlichen Vertriebswegen erwerben. Zum einen über den Abschluss eines Vertrages auf der Internetseite des Verkäufers www.e-shop.goldhofer.com (nachfolgend „Online-Shop“ genannt) und zum anderen über sämtliche auf anderem Wege zwischen Verkäufer und Käufer abgeschlossene Verträge durch zum Vertragsabschluss bevollmächtige Mitarbeiter des Verkäufers (nachfolgend „Vertragsschluss außerhalb des Online-Shops“ genannt). Diese AVB entfalten für alle Vertragsabschlüsse Gültigkeit.
1.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AVB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung des Verkäufers maßgebend.
2. Vertragsabschluss außerhalb des Online-Shops
2.1 Alle Angebote des Verkäufers außerhalb des Online-Shops sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet werden.
2.2 Zur Abgabe eines Angebots zum Vertragsschluss außerhalb des Online-Shops übermittelt der Käufer dem Verkäufer eine Bestellung mindestens in Textform.
2.3 Der Käufer ist an seine Bestellung vier Wochen gebunden. Diese Frist verkürzt sich auf zwei Wochen bei Kaufgegenständen, die beim Verkäufer „auf Lager“ sind. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Bestellung innerhalb der Frist [mindestens in Textform] bestätigt (Auftragsbestätigung) oder die Lieferung ausführt.
3. Vertragsabschluss über den Online-Shop
3.1 Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellen im Allgemeinen rechtlich unverbindliche Angebote dar und dienen als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).
3.2 Nutzung des Online-Shops
Zur Nutzung des Online-Shops, d.h. zur Durchführung von Bestellungen, stellt der Verkäufer dem Käufer ein Kundenkonto zur Verfügung. Über das jeweils dem Käufer zugeordnete Kundenkonto muss dieser dann für seine Mitarbeiter, die zur Durchführung von Bestellungen im Online-Shop des Verkäufers befugt sein sollen, gesonderte User-Accounts einrichten. Es sind in dem Registrierungsformular zunächst die Firma sowie die Adressdaten des Käufers anzugeben. Weiter sind die individuellen Daten der zur Durchführung von Bestellungen beim Verkäufer legitimierten Mitarbeiter (nachfolgend auch „User“ genannt) anzugeben. Dort sind Name und Vorname, deren E-Mail-Adresse sowie eine Telefonnummer anzugeben. Abschließend sind die Login-Daten anzugeben, d.h. es ist eine Login-E-Mail-Adresse sowie ein auszuwählendes Passwort (im Folgenden auch „Login-Daten“ genannt) anzugeben.
Den Mitarbeitern des Käufers wird sodann jeweils eine Bestätigungsmail mit einem Aktivierungslink zugesandt. Die Registrierung ist vollständig abgeschlossen, wenn nunmehr der in der Bestätigungsmail mitversandten Aktivierungslink angeklickt wird. Danach kann der User sich mit seinen Login-Daten in das Kundenkonto einloggen.
Der Käufer ist verpflichtet für sich sowie die User bei der Anmeldung und Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Daten anzugeben sowie etwaige Änderungen der Daten unverzüglich mitzuteilen. Für fehlerhafte Informationen und die sich daraus ergebenden Folgen ist allein der Käufer verantwortlich. Grundsätzlich darf der User-Account nur von dem jeweiligen legitimierten Mitarbeiter genutzt werden. Der Käufer hat sicherzustellen, dass kein Missbrauch des Accounts sowie der Login-Daten stattfindet.
Der Käufer hat sicherzustellen, dass Login-Daten vertraulich behandelt werden. Erlangt der Käufer bzw. der User Kenntnis vom Missbrauch der Login-Daten, so hat er den Verkäufer unverzüglich davon zu unterrichten. Bei Missbrauch ist der Verkäufer berechtigt, den Zugang zum Kundenkonto zu sperren. Die Aufhebung der Sperre ist nur durch schriftlichen Antrag des Käufers möglich.
3.3 Zur Abgabe eines Angebots zum Vertragsschluss ist im Online-Shop ein elektronischer Bestellverlauf vorgesehen.
Der Käufer kann aus dem Sortiment des Verkäufers Produkte auswählen und diese über den Button „in den Warenkorb legen“ in einem sogenannten Warenkorb sammeln. Über den Button „zahlungspflichtig bestellen“ gibt er ein rechtlich verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages über die im Warenkorb befindlichen Produkte ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Käufer die Daten jederzeit ändern und einsehen. Das Angebot kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Käufer durch Klicken auf den Button „Für den Abschluss Ihrer Bestellung ist Ihre Zustimmung zu unseren AVBs notwendig “ die vorliegenden AVB akzeptiert und dadurch in sein Angebot aufgenommen hat.
Der Verkäufer schickt daraufhin dem Käufer eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Käufers nochmals aufgeführt wird und die der Käufer über die Funktion „drucken“ ausdrucken kann.
Der Kaufvertrag kommt nicht bereits mit Eingang der Empfangsbestätigung zu Stande – diese dokumentiert lediglich den Eingang der Bestellung des Käufers beim Verkäufer – sondern erst mit dem Versenden einer Bestätigung des Vertrages per E-Mail durch den Verkäufer (Auftragsbestätigung) oder der Lieferung der Ware. Der Verkäufer ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 3 Werktagen anzunehmen. Lehnt der Verkäufer das Vertragsangebot ab oder nimmt er das Vertragsangebot innerhalb der 3 Werktage nicht an, kommt ein Vertrag nicht zustande.
4. Übertragung von Rechten des Käufers
Die Abtretung von Rechten des Käufers aus dem Vertrag bedarf der schriftlichen Einwilligung des Verkäufers.
5. Preise
5.1 Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich netto ab Werk zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlicher Umsatzsteuer, Verpackung, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.
5.2 Bei Bestellungen über den Online-Shop werden die anfallenden Liefer- und Versandkosten als Versandkostenpauschale dargestellt, welche mittels eines Klicks auf den direkt in dem Angebot hinterlegten Hinweis „zzgl. Versand“ abrufbar ist und welche zusätzlich im elektronischen Bestellverlauf angezeigt wird. Kosten für die Verpackung sind in der jeweils angezeigten Versandkostenpauschale bereits enthalten. Zoll bei Exportlieferungen sowie Gebühren und andere öffentlichen Abgaben sind in der Versandkostenpauschale nicht enthalten und werden separat ausgewiesen, soweit diese anfallen.
5.3 Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer die zur Nachweisführung im Hinblick auf umsatzsteuerfreie Lieferungen geforderten Belege zu erbringen bzw. ihn hierbei zu unterstützen (Gelangensbestätigung oder gleichwertig).
6. Zahlung und Sicherheit
6.1 Bei einem Vertragsschluss außerhalb des Online-Shops sind der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen (Gesamtpreis) sofort bei Lieferung bzw. Abnahme und Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Verkäufer ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, den Auftrag vor Eingang der Vorauszahlung zu erfüllen. Vereinbarte Fertigstellungstermine verschieben sich um den Zeitraum bis zum Eingang der Vorauszahlung. Bei Bestellungen von Käufern mit Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland oder bei begründeten Anhaltspunkten für ein Zahlungsausfallrisiko ist der Verkäufer jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklärt der Verkäufer spätestens mit der Auftragsbestätigung. Die Auslieferung erfolgt nur nach vorheriger vollständiger Bezahlung. Zahlungsanweisungen, Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber und gegen Erstattung der Spesen angenommen.
6.2 Bei einem Vertragsschluss über den Online-Shop kann der Käufer den Kaufpreis zzgl. Versandkostenpauschale (Gesamtpreis) auf Rechnung, per Kreditkarte, durch Vorauskasse oder per Nachnahme leisten. Der Gesamtpreis ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig, bei Nachnahme unmittelbar mit Lieferung. Der Verkäufer behält sich vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen. Einzelne Zahlungsmethoden können insoweit in Abstimmung mit dem Käufer gesondert vereinbart bzw. ausgeschlossen sein. Bei Zahlung per Kreditkarte erfolgt die Belastung des Kontos in der Regel innerhalb von 72 Stunden nach Abschluss der Bestellung. Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse wird dem Käufer in der Zahlungsaufforderung die Bankverbindung des Verkäufers bekannt gegeben.
6.3 Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, wenn es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht und der Anspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
6.4 Der Verkäufer kann bei oder nach Vertragsabschluss eine geeignete Sicherheit (z. B. angemessene Anzahlung, Bankbürgschaft, Finanzierungsbestätigung, Leasingvertrag) für den Kaufpreis verlangen.
6.5 Verzögert sich die Stellung der Sicherheit über zehn Tage nach dem Verlangen hinaus, verlängern sich die Fristen gemäß Ziffern 7.2, 7.3 dieser AVB entsprechend um die Dauer der Verzögerung.
7. Lieferung, Lieferverzug und Warenverfügbarkeit
7.1 Kaufgegenstände werden vom Verkäufer zur Abholung am Werk bereitgestellt.
7.2 Liefertermine und Lieferfristen werden bei einem Vertragsschluss außerhalb des Online-Shops mindestens in Textform vereinbart und können verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden. Lieferfristen beginnen mit Vertragsschluss. Liefertermine und -fristen gelten mit Anzeige der Auslieferungsbereitschaft als eingehalten. Wenn der Käufer auf Anforderung die zur Auftragsausführung erforderlichen Angaben nicht zur Verfügung stellt, verlängern sich Liefertermine und -fristen um einen angemessenen Zeitraum.
7.3 Bei einem Vertragsabschluss über den Online-Shop erfolgt die Bereitstellung der Kaufgegenstände - außer bei einer Bestellung per Nachnahme - erst nach Bezahlung des Kaufpreises. Sofern eine Bezahlung per Nachnahme vereinbart wurde erfolgt die Bereitstellung der Kaufgegenstände innerhalb von 3 Werktagen nach Vertragsschluss. Soweit zwischen den Parteien eine Lieferung der Kaufgegenstände vereinbart ist, versendet der Verkäufer diese regelmäßig spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Eingang der Zahlung - außer bei einer Bestellung per Nachnahme -, sofern über die Verfügbarkeit der Kaufgegenstände in der Produktbeschreibung nicht etwas Anderes vermerkt ist. Sofern eine Bezahlung per Nachnahme vereinbart wurde, erfolgt der Versand innerhalb von 3 Werktagen nach Vertragsschluss, sofern über die Verfügbarkeit der Ware in der Produktbeschreibung nicht etwas Anderes vermerkt ist.
7.4 Der Käufer kann frühestens sechs Wochen nach Ablauf des/der vereinbarten unverbindlichen Liefertermins/Frist den Verkäufer auffordern zu liefern (Mahnung). Diese Frist verkürzt sich auf zwei Wochen bei Produkten, die beim Verkäufer vorhanden sind. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug.
7.5 Gerät der Verkäufer mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz nach Maßgabe Ziffer 14 dieser AVB beschränkt.
7.6 Höhere Gewalt (unvorhergesehene, vom Verkäufer unverschuldete Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes nicht hätten vermieden werden können, z.B. Arbeitskämpfe, Krieg, Feuer, Transporthindernisse, Rohmaterialmangel, behördliche Maßnahmen) oder Betriebsstörungen, sowohl beim Verkäufer wie bei seinen Lieferanten, die der Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand bei Fälligkeit zu liefern, verlängern Liefertermine und -fristen um die Dauer der Behinderung. Führen solche Störungen zu einer Verzögerung von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
7.7 Die Einhaltung der Liefertermine und Lieferfristen stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von dem Verkäufer zu vertreten ist und dieser mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Der Verkäufer wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Sich abzeichnende Verzögerungen teilt der Verkäufer dem Käufer sobald als möglich mit.
7.8 Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers keine Exemplare des von ihm ausgewählten Produkts verfügbar, so teilt der Verkäufer dem Käufer dies in der Auftragsbestätigung unverzüglich mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sieht der Verkäufer von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande. Ist das vom Käufer in der Bestellung bezeichnete Produkt nur vorübergehend nicht verfügbar, teilt der Verkäufer dem Käufer dies ebenfalls unverzüglich in der Auftragsbestätigung mit.
8. Abnahme
8.1 Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 14 Tagen ab Anzeige der Auslieferungsbereitschaft abzunehmen.
8.2 Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 15 % des Netto-Kaufpreises. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich aller dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus laufender Geschäftsbeziehung. Ist der Kaufgegenstand ein Fahrzeug, steht dem Verkäufer während der Dauer des Eigentumsvorbehalts das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II zu.
9.2 Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.
9.3 Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen um mehr als 10 %, wird der Verkäufer auf Verlangen des Käufers Sicherheiten der Wahl des Verkäufers freigeben.
10. Mängelansprüche des Käufers bei Neufahrzeugen und sonstigen Kaufgegenständen
10.1 Angaben in bei Vertragsabschluss gültigen Beschreibungen über Lieferumfang, Aussehen, Leistungen, Maße und Gewichte usw. des Vertragsgegenstandes sind Vertragsinhalt; sie sind als annähernd zu betrachten und keine Garantie, sondern dienen als Maßstab zur Feststellung, ob der Kaufgegenstand mangelfrei ist. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Verkäufers bleiben vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind. Soweit der Verkäufer zur Bezeichnung der Bestellung oder des Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können alleine hieraus keine Rechte abgeleitet werden.
10.2 Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist dem Verkäufer hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von sieben Werktagen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Käufer offensichtliche Mängel innerhalb von sieben Werktagen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
10.3 Verlangt der Käufer Nacherfüllung, so ist diese auf Beseitigung des Mangels beschränkt. § 439 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.
10.4 Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer schriftlich zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Ziffer 14 dieser AVB und sind im Übrigen ausgeschlossen.
11. Mängelansprüche des Käufers bei gebrauchten Kaufgegenständen
Der Verkauf von gebrauchten Kaufgegenständen erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche. Der Ausschluss der Sachmängelhaftung gilt nicht für Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen gemäß Ziffer 14 dieser AVB.
12. Für die Abwicklung einer Mängelbeseitigung gilt
12.1 Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Käufer beim Verkäufer oder bei dem, dem Standort des Kaufgegenstandes nächstgelegenen, vom Verkäufer autorisierten Servicepartner geltend zu machen; im letzteren Fall hat der Käufer den Verkäufer hiervon unverzüglich und schriftlich zu unterrichten.
12.2 Ersetzte Teile werden Eigentum vom Verkäufer und sind auf Verlangen zu übergeben.
12.3 Hinsichtlich der zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Gewährleistungsansprüche geltend machen.
13. Rücknahme
13.1 Nimmt der Verkäufer den Kaufgegenstand – gleichgültig aus welchem Grund – zurück, ist er zu bewerten. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird ein vom Käufer benannter öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, z. B. die Deutsche Automobil Treuhand GmbH (DAT), den gewöhnlichen Verkehrswert ermitteln. Verlangt der Käufer keine derartige Wertermittlung, schätzt der Verkäufer den Wert nach billigem Ermessen für beide Vertragsparteien verbindlich.
13.2 Beruht die Rücknahme auf einer Pflichtverletzung des Käufers, trägt er sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis fünf Prozent des ermittelten Verkehrswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere oder der Käufer niedrigere Kosten nachweist.
14.Haftung
Der Verkäufer haftet unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen der ausdrücklichen Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos sowie wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie bei Mängeln, die er arglistig verschwiegen hat. Ebenso haftet der Verkäufer unbeschränkt bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haftet der Verkäufer nur im Falle der Verletzung solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Käufer in besonderem Maße vertrauen darf (“wesentliche Vertragspflichten“), jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren, vertragstypischen Schaden.
15. Verjährung
15.1 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche des Käufers aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung; dies gilt auch für die Verjährung von Rückgriffsansprüchen in der Lieferkette gem. § 445b Abs. 1 BGB, sofern der letzte Vertrag in dieser Lieferkette kein Verbrauchsgüterkauf ist. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme des Kaufgegenstandes.
15.2 Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten nicht für Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes. Für Schadensersatzansprüche nach Ziffer 14 gelten die gesetzlichen Fristen. Sie gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben. Unberührt bleiben auch die §§ 438 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2, und 438 Abs. 3 BGB. Für Schadenersatzansprüche des Käufers gemäß Ziffer 14 dieser AVB gelten ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.
16. Compliance
16.1 Die Vertragsparteien bekennen sich zu einer korruptionsfreien Geschäftswelt. Sie verpflichten sich, korrupte Verhaltensweisen und andere strafbare Handlungen zu unterlassen und alle erforderlichen Maßnahmen zu ihrer Vermeidung zu ergreifen. Insbesondere verpflichten sie sich, Vorsorgemaßnahmen gegen die nachfolgend aufgezählten Fälle schwerer Verfehlungen zu treffen:
a) Straftaten im geschäftlichen Verkehr, insbesondere Geldwäsche, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung, Fälschung technischer Aufzeichnungen, Fälschung beweiserheblicher Daten, mittelbare Falschbeurkundung, Urkundenunterdrückung sowie wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen.
b) Das Anbieten, Versprechen oder Gewähren von Vorteilen an in- oder ausländische Beamte, Amtsträger, oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete, die bei der Vergabe oder Ausführung von Aufträgen mitwirken.
c) Das Anbieten, Versprechen oder Gewähren bzw. Fordern, Sich- Versprechenlassen und Annehmen von Vorteilen gegenüber Geschäftspartnern als Gegenleistung für eine unlautere Bevorzugung im nationalen oder internationalen geschäftlichen Verkehr.
d) Der Verrat oder das Sich-Verschaffen von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie die unbefugte Verwertung von Vorlagen.
e) Verstöße gegen das nationale und europäische Wettbewerbs- und Kartellrecht.
16.2 Bei einem Verstoß gegen die Verpflichtung aus Ziffer 16.1 dieser AVB kann die andere Vertragspartei den Vertrag außerordentlich kündigen.
16.3 Bei einem Verstoß gegen die Verpflichtung aus Ziffer 16.1 dieser AVB kann eine Vertragspartei die verstoßende Vertragspartei von der Vergabe zukünftiger Aufträge ausschließen.
17. Rechtswahl, Gerichtsstand, Sonstiges
17.1 Für die Vertragsbeziehung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss etwaiger Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht). Für die Auslegung des Vertrages einschließlich dieser Bedingungen ist ausschließlich die Fassung in deutscher Sprache maßgeblich.
17.2 Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen dem Verkäufer und einem Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers, soweit gesetzlich zulässig.
Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers.
17.4 Der Verkäufer erhebt, speichert und verwertet im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Kundendaten. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Datenschutzbestimmungen des Verkäufers verwiesen, die online verfügbar sind und dort jederzeit abgerufen werden können.
17.5 Der Kunde stellt sicher, dass Waren, welche vom zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten erworben oder gelagert werden, an sicheren Betriebsstätten und an sicheren Umschlagsorten gelagert und vor unbefugten Zugriffen geschützt sind, ferner das hierfür eingesetztes Personal zuverlässig ist, sowie Geschäftspartner, welche in seinem Auftrag handeln, davon unterrichtet sind, dass sie ebenfalls Maßnahmen treffen müssen, um die oben genannte Lieferkette zu sichern.
17.6 Sollte eine Klausel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, beeinträchtigt das die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Klauseln nicht. Für die unwirksame oder nichtige Bestimmung ist eine ihrer wirtschaftlichen Absicht entsprechende Regelung zu finden.
Stand 07/2019